Aktuelles
Seit 01.01.10 gilt in NRW ein geändertes Bildungsurlaubsgesetz (AWbG). Die Änderung umfasst im wesentlichen 2 Bereiche:
- Neuregelung für die Anerkennung von Veranstaltern
Die bisher geltende Beschränkung für anerkannte Veranstalter auf "staatlich anerkannte Einrichtungen" ist entfallen.
Ab sofort können alle Bildungseinrichtungen - auch solche aus dem Ausland - einen Antrag auf Anerkennung als AWbG-Veranstalter stellen.
Die nach dem alten Gesetz zur Durchführung von Bildungsurlaub berechtigten "staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildungen" sind nach einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2011 weiterhin anerkannt.
Aktuell anerkannte Veranstalter siehe hier
(Link zur Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW) - Neufassung der möglichen Veranstaltungsorte
Ab sofort dürfen Veranstaltungsorte bis zu 500 km von der Landesgrenze von NRW entfernt liegen. Das schließt Deutschland und Benelux komplett ein, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Polen und Tschechien teilweise.
Tipps & Hinweise
Zum Leitfaden
Allgemeine Informationen und Auskünfte:
Bildungsberatungsstellen in NRW
Bildungsberatungsstellen sind kommunale Einrichtungen, die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Weiterbildung kostenlos, unbürokratisch und trägerneutral beraten. Adressen
Anerkannte Seminare
In NRW anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube finden Sie auf unserer Partnerseite www.bildungsurlaub.de
Anerkannte Veranstalter
Eine Besonderheit des Bildungsurlaubsgesetzes von NRW ist es, dass die Veranstalter anerkannt werden, nicht die einzelnen Veranstaltungen. Die Anerkennung spricht die zuständige Bezirksregierung aus. Für Veranstalter außerhalb NRWs ist generell die Bezirksregierung Detmold zuständig, Anbieter innerhalb NRWs wenden sich an die Bezirksregierung, in der ihr Sitz ist. (Adressen weiter unten).
Anerkennungsvoraussetzung lt.Gesetz: Bestehen seit 2 Jahren sowie Nachweis eines vom Ministerium anerkanntes Gütesiegels wie z.B. ISO 9000.
Übersicht anerkannter Veranstalter
(Link zur Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW)
Anerkennungsformular
(Download-Link zur Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW)
Rechtsgrundlagen in NRW
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Zuständige Behörden
Adressen